Beteiligung
QESplus-Qualitätsanforderungen
In die inhaltliche Gestaltung einer Dienstleistung werden Teilnehmende - in Abhängigkeit von ihren Erfahrungen und Voraussetzungen sowie der Zielstellung der Dienstleistung - einbezogen.
Den Teilnehmenden wird Raum für Reflexion und Feedback gegeben.
Eine Einbeziehung von Interessengruppen (z. B. Erfahrungen der Praxis beruflicher und politischer Akteure) ist nach Möglichkeit vorzunehmen.
Notwendige Aufgaben und Maßnahmen
- Vorschläge, Hinweise, Erwartungen und Bewertungen der Teilnehmenden zur Gestaltung der Dienstleistung sind zu erfassen und nach Möglichkeit einzubeziehen.
- Reflexionen der Teilnehmenden werden initiiert und ggf. angeleitet.
- Erfahrungsträger/innen werden nach Möglichkeit einbezogen.
Forderungen der AZAV
Vgl. AZAV § 2 (2) 4.; (3) 3.; (4) 2., 7., 9.