Beteiligung
QESplus-Qualitätsanforderungen
Die Einrichtung bezieht Teilnehmende/Interessengruppen in ihre Arbeit ein und stützt sich dabei auf die Mitwirkung der Teilnehmenden.
Notwendige Führungsaufgaben und -maßnahmen
- Interessengruppen werden in Strategieentscheidungen einbezogen (z. B. Stadtentwicklungsprozesse, Kooperationsvereinbarungen, Planungskonferenzen, Workshops).
- Anforderungen und Anregungen von Teilnehmenden/Interessengruppen werden geprüft und ggf. umgesetzt.
Forderungen der AZAV
Vgl. AZAV § 2 (2) 1., 4.; (4) 8.