Vertragswesen
QESplus-Qualitätsanforderungen
Der Einrichtung stehen für ihre Arbeit geeignete Vertragsformen und eindeutige -regelungen, insbesondere Kündigungs- und Rücktrittrechte, zur Verfügung.
Notwendige Führungsaufgaben und -maßnahmen
- Verträge sind auf Rechtssicherheit zu prüfen und ggf. zu überarbeiten.
- Verantwortlichkeiten und Prüfmechanismen für Abschluss, Aktualisierung und Aufbewahrung von Verträgen werden festgelegt und dokumentiert (unter Sicherung des Datenschutzes).
- Geltende Vertragsformulare werden den zuständigen Mitarbeitern zugänglich gemacht.
- Kündigungs- und Rücktrittsrechte werden geprüft (gesetzliche und einrichtungsspezifische Anforderungen).
- Teilnehmerverträge für zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen nach AZAV werden auf erforderliche Regelungen zur Teilnahmebescheinigung geprüft.
Forderungen der AZAV
Vgl. AZAV § 2 (5) sowie 178 SGB III Trägerzulassung:
Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn
- seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden angemessene Bedingungen insbesondere über Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten.