Qualitätsmanagementsystem für Weiterbildungseinrichtungen

Vertragswesen

QESplus-Qualitätsanforderungen

Der Einrichtung stehen für ihre Arbeit geeignete Vertragsformen und eindeutige -regelungen, insbesondere Kündigungs- und Rücktrittrechte, zur Verfügung.


Notwendige Führungsaufgaben und -maßnahmen

  1. Verträge sind auf Rechtssicherheit zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. 
  2. Verantwortlichkeiten und Prüfmechanismen für Abschluss, Aktualisierung und Aufbewahrung von Verträgen werden festgelegt und dokumentiert (unter Sicherung des Datenschutzes).
  3. Geltende Vertragsformulare werden den zuständigen Mitarbeitern zugänglich gemacht.
  4. Kündigungs- und Rücktrittsrechte werden geprüft (gesetzliche und einrichtungsspezifische Anforderungen).
  5. Teilnehmerverträge für zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen nach AZAV werden auf erforderliche Regelungen zur Teilnahmebescheinigung geprüft.

Forderungen der AZAV

Vgl. AZAV § 2 (5) sowie 178 SGB III Trägerzulassung:

Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn

  1. seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden angemessene Bedingungen insbesondere über Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten.