Managementbewertung
QESplus-Qualitätsanforderungen
Die Führungskraft bewertet jährlich die Qualitäts- und Organisationsentwicklung und reflektiert dabei die Wirkung und Eignung des Qualitätsmanagementsystems der Organisation.
Auf der Grundlage dieser Managementbewertung1 dokumentiert sie Aussagen sowohl zur kurz- und mittelfristigen als auch zur strategischen Ausrichtung der Organisation sowie zur notwendigen organisationalen Anpassung des Qualitätsmanagementsystems.
1 Die Managementbewertung ist eine quantitativ und qualitativ orientierte Rückschau aus der Sicht der Führungskraft, insbesondere ihrer Führungsverantwortung, auf das, was in der Einrichtung im Bewertungszeitraum passiert ist und welche Entscheidungen deshalb für die folgenden nächsten Monate zu treffen sind. Dazu gehören auch relativ kurzfristige und sehr konkrete Führungsentscheidungen zur Weiterarbeit als Fortsetzung, Abbruch oder Veränderung.
Notwendige Führungsaufgaben und -maßnahmen
- Die Durchführung der jährlichen Managementbewertung (MB) ist eine Aufgabe der Führungskraft und erfolgt grundsätzlich nach dem internen Audit der Organisation. In diesem Zusammenhang prüft sie den Status der vorangegangenen MB.
- Auf der Grundlage der verdichteten Aussagen und Kennzahlen des internen Audits verfolgt und prüft die Führungskraft die Entwicklungen und Prozessleistungen der Organisation.
- Die Bewertung erfolgt über die Auswertung der Erfüllung der Qualitätsziele und Rückmeldungen aus dem internen Audit sowie der Teilnehmenden und weiterer relevanter Interessengruppen. Sie bildet die Grundlage für die kurz- und mittelfristige sowie strategische Ausrichtung der Organisation.
- Die jährliche und fortlaufende Analyse und Bewertung mit Bezug auf die vorangegangene MB verdeutlichen zeitnah konkrete Entwicklungen und ermöglichen der Führungskraft entsprechende Steuerungen und Korrekturmaßnahmen.
- Die Führungskraft überprüft regelmäßig fortlaufend die Organisation und das Qualitätsmanagementsystem und interveniert ggf. entsprechend auf der Grundlage der Erfahrungen, Erkenntnisse und Ergebnisse aller Ebenen der Einrichtung (internes Audit).
- Führen erfordert zudem Einfühlung in die Leistung der Menschen der Organisation. Sowohl Leistungsbewertungen als auch die Beurteilung von Orientierungen und Bemühungen der Mitarbeiter bedürfen zur Motivation und aufgeschlossenen Interaktion einer kontinuierlichen Wahrnehmung, Einschätzung und Würdigung durch die Führungskraft.
- Die Führungskraft erkennt durch analytisches Hinterfragen der eigenen Führungsarbeit im Prozess der MB eigene Stärken sowie persönliche Entwicklungserfordernisse und zieht daraus Konsequenzen.
Forderungen der AZAV
Vgl. AZAV § 2 (4) 2., 4., 7. sowie Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III2 zu den Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen sowie ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse:
- Überwachung der Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lernprozesse,
- Erfassung der Teilnehmerpräsenz- und Abbruchquoten bei Maßnahmen,
- Erfassung, ob Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lernziele erreicht sind und die Maßnahmequalität gewährleistet ist,
- Erfassung ausbildungs- und/oder arbeitsmarktlicher Eingliederungsergebnisse,
- Umgang mit den Evaluierungsergebnissen als Teil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses mit besonderem Blick auf Maßnahmekonzeption und -durchführung
2 Beirat nach § 182 SGB III. Empfehlungen. Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. AV 13. Bekanntmachung 15.06.2017, S. 3f. Punkt 7.